Zusammenspiel zwischen Legislative und Exekutive

Unsere Kirche ist synodal verfasst, kennt also kein Bischofsamt wie die römisch-katholische  Kirche oder die evangelisch-lutherischen Landeskirchen in Deutschland. Die Kirchenleitung wird durch die Synode als Legislative und den Synodalrat als Exekutive ausgeübt.

Die Synode

Die Synode ist als Kirchenparlament das gesetzgebende Organ der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn. Organisatorisch kann die Synode mit einem Kantonsparlament verglichen werden. Die 200 Mitglieder im Kirchenparlament heissen Synodale, die nach einem regionalen Schlüssel jeweils für 4 Jahre gewählt werden.

Die Synode tritt in der Regel zweimal pro Jahr zu einer zweitägigen Session im Berner Rathaus zusammen, um sogenannt "innerkirchliche Angelegenheiten" zu regeln. Die äusseren Kirchenangelegenheiten werden im Kanton Bern von der Kirchendirektion wahrgenommen.

In der Kompetenz der Synode liegen unter anderem die Genehmigung des Voranschlages und der Jahresrechnung. Die Synode wählt die Kirchenexekutive jeweils für eine Amtsdauer von vier Jahren: die Präsidentin oder den Präsidenten (Vollamt) des Synodalrates sowie 6 nebenamtliche Mitglieder des Synodalrates.

Die Synode der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn ist mit dem Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund SEK und den anderen Kantonalkirchen der Schweiz verbunden. Jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode wählt die Synode die Delegierten in die Abgeordnetenversammlung des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes.

Der Synodalrat

Der Synodalrat ist die Kirchenexekutive und kann im Vergleich mit politischen Behörden mit dem Regierungsrat verglichen werden. Die 7 Synodalrätinnen und Synodalräte führen je ein Departement und sind als Kollegialbehörde oberstes Vollzugs-, Aufsichts- und Verwaltungsorgan der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn.

Der Synodalratspräsident (Vollamt) führt den Vorsitz. Die weiteren Mitglieder des Synodalrates nehmen ihre Aufgabe nebenamtlich wahr. Im Jahr 2011 erfolgte eine Aufstockung der Pensen der nebenamtlichen Ratsmitglieder von 30% auf 45%. Der Synodalrat trifft sich mindestens alle zwei Wochen für eine Tagessitzung.

Aufgaben des Synodalrates

Die Kirchenregierung nimmt vielfältige Aufgaben wahr. Dazu gehören:

  • Beratung und Unterstützung der kirchlichen Organe, der Pfarrerinnen und Pfarrer, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchgemeinden, der kirchlichen Bezirke und des Synodalverbandes
  • Aufsicht über die Kirchgemeinden und die kirchlichen Bezirke
  • Aufsicht über die Pfarrerinnen und Pfarrer sowie die gesamtkirchlichen Bereiche und Institutionen
  • Gewährleistung der innerkirchlichen Information und der Öffentlichkeitsarbeit in den Medien
  • Vertretung des Synodalverbandes gegenüber dem Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund, SEK und anderen Kirchen und Gemeinschaften im In- und Ausland
  • Lancierung theologischer und rechtlicher Grundlagenarbeit
    Behandlung wichtiger gesellschaftlicher Fragen
  • Finanzverwaltung des Synodalverbandes
  • Erstellung von Voranschlag, Jahresrechnung und Bilanz zuhanden der Synode

Für seine Aufgabenerfüllung verfügt der Synodalrat über die Befugnis, namens des Synodalverbandes öffentlich Stellung zu beziehen und gegenüber den staatlichen Behörden die Interessen des Synodalverbandes zu wahren.

Organisation des Synodalrates mit 7 Departementen

Die gesamtkirchlichen Dienste sind in 7 Departementen strukturiert, denen jeweils eine Synodalrätin oder ein Synodalrat vorsteht.

Die Departemente heissen: Präsidialdepartement, Zentrale Dienste, Gemeindedienste und Bildung, OeME-Migration, Sozial-Diakonie, Katechetik, Theologie.

In unserer Kirche wird die Kirchenleitung in unserer Kirche im komplexen System und Zusammenspiel zwischen Synode als Legislative und dem Synodalrat als Exekutive ausgeübt.

Im vergangenen Jahrzehnt hat sich dieses Zusammenspiel in zwei wichtigen, signifikanten Beispielen bewährt. Und zwar bei den grossen Geschäften:

a) Reorganisation der gesamtkirchlichen Dienste von 1994-2003

b) Teilrevision der Kirchenordnung 2006-2011

zu a): Die Reorganisation der gesamtkirchlichen Dienste wurde durch eine Motion der Finanzkommission ausgelöst, welche von der Synode 1994 überwiesen wurde. Die Motion verstand sich ausdrücklich als Sparaufgabe für den Synodalrat und verlangte unter anderem die Reduktion von Stellenpunkt und damit den Abbau von Stellen, den Abbau von Hierarchiestufen und Fachstellen, die Reduktion des Synodalrates von 9 auf 7 Mitglieder sowie die Bildung einer Reserve von Stellenpunkte für den Synodalrat.

Die Motion wurde in zwei Etappen ausgeführt: Die Zusammenführung von 13 gesamtkirchlichen Ämtern in 5 Bereiche von 1994-1998 sowie die Evaluation der Reorganisation von 1999-2004. Am 1.4.2003 trat die neue Organisation in Kraft. Der Schlussbericht über die Reorganisation, welcher der Sommersynode 2003 zur Kenntnis gebracht wurde, ist in pdf-Form hier enthalten.

Ebenfalls finden Sie hier den Link zum Flyer, welcher ab 2003 über unsere gesamtkirchliche Organisation orientierte und 2008 neu aufgelegt wurde: Siehe Link: www.refbejuso.ch/strukturen/gesamtkirchliche-dienste.html

zu b): Ein ähnlich aufwändiges und komplexes Projekt war die Teilrevision der Kirchenordnung in den Jahren 2006-2011. Diese wurde aufgrund verschiedener Faktoren nötig:

  • Frage der Leitung der Kirchgemeinde
  • Ordination der Katechetinnen in unserer Kirche?
  • Ordination der Pfarrschaft als Thema im SEK.

Das beiliegende pdf von Ursula Trachsel, Bereichsleiterin Gemeindedienste und Bildung, Geschäftsführerin Gesamtprojektausschuss "Revision Kirchenordnung", zeigt den Ablauf in zeitlicher und inhaltlicher Abfolge auf. Ebenfalls als pdf beigefügt sind Bericht und Antrag des Synodalrats an der Sommersynode 2011. Dem synodalrätlichen Antrag wurde mit 144 Ja, 22 Nein und 25 Enthaltungen zugestimmt.

Die beiden Prozesse sind mustergültige Beispiele dafür, wie drängende kirchliche Probleme anzugehen und im demokratischen Prozess zu lösen sind.

Andreas Zeller

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