Dienstverweigerung

Der eine oder andere antimilitaristische Pfarrer behauptet, es sei ein bedauerlicher Schachzug des Synodalrates gewesen, dass er die Pfarrer warnte vor der Aufforderung zur Dienstverweigerung, die Kirche habe dadurch eine Einbusse an Anhängern erlitten. 1930

Auch wenn wir die Dienstverweigerung nicht billigen sollten, sondern ebenfalls aus ernsten Gewissensgründen glauben verurteilen zu müssen, sollten wir uns doch dagegen wehren, dass Dienstverweigerer, die das aus innerster Gewissensnötigung sind, in der Presse und im Publikum lächerlich oder schlecht gemacht und Menschen mit ehrloser Gesinnung gleichgestellt werden, sollten uns dagegen wehren, dass ihnen ausser der gesetzlichen Gefängnisstrafe, die sie heute noch abzusitzen haben, auch noch auf Jahre, ja Jahrzehnte hinaus die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen und sie, wie es neuerdings im Kanton Waadt und Genf vorgekommen ist, aus ihren Wohnsitzkantonen ausgewiesen werden. 1940

Selbst ein so konservativer Alt-Berner, wie es unser Dr. Rudolf von Tavel gewesen ist, hat einmal geschrieben: Ich selber, von ganzem Herzen Schweizer Soldat bis an mein seliges Ende, nehme gerne den Hut ab vor einem Dienstverweigerer, sofern er vor Gottes Angesicht bezeugen kann, dass nur sein Gewissen für sein Handeln massgebend ist. 1940

Im Sommer 1934 hat der Ökumenische Rat der Kirchen ausdrücklich die Schaffung eines Zivildienstes in einer Resolution befürwortet. 1940

Über die Frage des Zivildienstes wird in der Öffentlichkeit wenig verhandelt. Sie bleibt jedoch offen, und seitens der Kirche wird seit langem nach der richtigen Antwort gesucht. 1950

Unser schweizerisches Milizsystem bildet kein Hindernis, bei gutem Willen in dieser Sache eine befriedigende Lösung zu finden. 1950

[1957 Motion de Roulet] Es ist nötig, dass sich die Kirche mit dem Schicksal der Dienstverweigerer befasst. 1960