Pfarrstellenplanungskommission

Im Rahmen der strategischen Aufgabenüberprüfung durch den Regierungsrat (SAR) musste der evangelisch-reformierte Pfarrstellenetat per 1. Januar 2008 um 26,5 Stellen (von 391,3 auf 364,8) gekürzt werden. Da bereits zu einem früheren Zeitpunkt Stellenkürzungen durchgeführt werden mussten, stand in der Verordnung über die vom Kanton finanzierten Pfarrstellen ein Instrument zur Verfügung. Die Pfarrstellenplanungskommission - bestehend aus zwei Mitgliedern des Synodalrates, je eines des Kirchgemeindeverbandes, dem Pfarrverein und Arbeitsgemeinschaft der Regionalpfarrer sowie dem Beauftragten für kirchliche Angelegenheiten - erkannte, dass der Sparauftrag mit der bestehenden Verordnung weitestgehend umsetzbar ist.

Bereits der markante Mitgliederrückgang zwischen 1990 und 2000 (37‘608 Mitglieder) bewirkte gemäss Verordnung einen verminderten Pfarrstellenanspruch. Zudem hatten verschiedene Kirchgemeinden ihre bereits um acht Jahre früher verordnete Kürzung ihres Pfarrstellenanspruchs nie umgesetzt, weil Kürzungen bis anhin nur bei Stellenvakanzen zu erfolgen hatten.

Dennoch erkannte die Pfarrstellenplanungskommission die Notwendigkeit, das bestehende System zu optimieren und auch verbindlicher zu gestalten. Der Regierungsrat nahm im Wesentlichen folgende Veränderungen vor:

  • Erforderliche Kürzungen sind nicht erst bei ordentlichen Stellenvakanzen sondern im Rahmen von Wiederwahlen umzusetzen. Diese Massnahme war für die Umsetzung des Kürzungsauftrages am bedeutungsvollsten.
  • Die bestehenden Kriterien für die Zuordnung der Stellen wurden dahingehend verändert, dass Kirchgemeinden mit einem Mitgliederbestand zwischen 2‘200 und 2'999 Mitgliedern neu 150 Stellenprozente zugesprochen erhielten anstelle der bisherigen 120 %. Die bisherigen 120 % hatten sich als nicht sehr wirkungsvoll erwiesen. Zudem wurde bei Unter- oder Überschreitungen der Limiten für den Stellenanspruch Toleranzwerte in die Verordnung aufgenommen.
  • Wurden für Kirchgemeinden mit Alters- und Pflegeheimen von 100 und mehr Bewohnenden zusätzliche Entlastungspensen von 20 Stellenprozente auf 100 Bewohnende festgelegt.

Diese Änderungen bewirkten eine höhere Verbindlichkeit und eine erhöhte Transparenz, führten aber auch zu einer konsequenteren Umsetzung, was sich auf einen Drittel sämtlicher Kirchgemeinden auswirkte. Davon profitierten rund ein Drittel von Stellenerhöhungen, zwei Drittel mussten Kürzungen in Kauf nehmen.

Die neue Praxis wurde den Pfarrerinnen und Pfarrern sowie Kirchgemeinderäten im Februar 2004 im Rahmen von Informationsanlässen kommuniziert.

Da die Umsetzung erst per 31.12.2007 zu erfolgen hatte, konnte sie einigermassen verträglich gestaltet werden. In Falle einer Stellenaufhebung  wurde eine Sonderrente wegen unverschuldeter Entlassung gewährt.

Hansruedi Spichiger