Trauungen

Der Einfluss der neuen Zivilgesetzesordnung ist auf die Eheverhältnisse weit bedeutender und bedenklicher gewesen [als auf Taufe, Jugendunterricht und Beerdigungen]. 1882

Ein guter Fünfteil, andere Berichte gehen bis zu einem Drittteil, der Ehen haben seither die kirchliche Trauung verschmäht, die allerwenigsten aus Gewissensgründen, sondern aus Gleichgültigkeit, weil die kirchliche Trauung durch das Gesetz nicht mehr gefordert wird und keine bürgerlichen Folgen mehr hat. 1882

Vor vier Jahren mussten wir das Urteil abgeben, dass die Ehe resp. die kirchliche Eheschliessung unter dem Einfluss des eidgenössischen Gesetzes über Zivilstand und Ehe erheblich gelitten habe.  Seither ist eine kleine, freilich noch sehr ungenügende Wendung zum Bessern eingetreten. 1886

Es bleiben ziemlich viele Ehen ohne kirchlichen Segen. 1886

Etliche unterlassen die kirchliche Trauung aus Mangel an anständigen Kleidern. 1886

Wenn schon die allzu grosse Erleichterung der Eheschliessung allerlei schlimme Folgen nach sich zieht, so sind die Folgen der gesetzlich erleichterten Ehescheidung geradezu bedenklich. 1886

Die Liederlichkeit der Eheschliessung, wie sie das eidgenössische Gesetz protegiert, ruft natürlich einer ebenso grossen Liederlichkeit der Ehetrennung. 1886

Oft wird auch im grossen Münster zu Bern die kirchliche Trauung vollzogen [jährlich 1100 Ehen], wo man sich unter die mit dem zum Portal hineinströmenden Schar von jungen Ehepaaren mischen darf, während die Braut sich doch schämen würde, in ihrem Zustand vor dem ehemaligen Unterweiser sich zu zeigen. 1902

Die Zeit, da nur die Liturgie abgelesen wurde, ist vorbei. Es wird jetzt auch an die Unbekannten ein herzliches Wort, meistens berndeutsch, gerichtet und für dankbare Aufnahme zeugt hier wie anderswo der Wunsch, die Ansprache schriftlich als Andenken mitzubekommen. 1920

Die zunehmende Sitte, mit dem Autocar vor die Kirche zu fahren und der Trauung eine Rundfahrt ins Blaue anzuschliessen, macht die Auswahl der Kirche immer mehr von der Berühmtheit und Mode der Gasthöfe abhängig. Daher wird die kirchliche Trauung mit Vorliebe in eine kleinere Stadt- oder Landkirche verlegt, wo auch der bekannte Gasthof nicht fehlt. 1940

Gegen das Photographieren in der Kirche und gegen allzu aufdringliche Neugierde des Publikums musste man sich zur Wehr setzen und ist froh über diesbezügliche Unterstützung durch den Erlass des Synodalrats. 1940

Die Trauung Geschiedener ist mit besonderer Sorgfalt vorzubereiten. Die Liturgie hat durch eine Ergänzung auf diesen Fall Bezug zu nehmen. 1950

Es kommen noch immer viele Brautpaare von auswärts zur sogenannten Zwölf-Uhr-Trauung ins Münster. Ihre Zahl hat zwar stark abgenommen. 1950

Mehr als 50% derer, die ihre Hochzeit anmelden, müssen heiraten. 1950

Es ist erfreulich, wie allgemein in unserm Kirchengebiet das Traugespräch durchgeführt und ihm eine wichtige Bedeutung zugemessen wird. 1960

Zum Erfreulichen gehört auch, dass die auswärtigen Trauungen im Berner Münster, die 1950 noch 255 betrugen, bis 1960 auf 90 zurückgegangen sind. 1960

Ein besonderes Problem bildet die Trauung Geschiedener. Die Kirche kann nicht ein zweitesmal ein lebenslängliches Versprechen fordern. 1960

Die Trauung Geschiedener ist eine grosse Not und Belastung. Die Frage ist unseres Erachtens nicht gelöst. 1960

Photographieren während der Feier ist auch heute noch untersagt. 1970

Obschon die Situation rein rechtlich klar ist, bedeutet erst die Feier in der Kirche für viele Zeitgenossen immer noch den eigentlichen Eheschluss. 1970

Der Synodalrat stellt fest, dass die Pfarrer nicht verpflichtet werden können, auswärtige Paare zu trauen. 1970

Die seit dem Vatikanischen Konzil festzustellende beweglichere Haltung der katholischen Kirche in der Frage der Mischehe gibt die Möglichkeit zu ökumenischen Trauungen. 1970

Il semble que l'on cherche plus l'intimité des lieux que le sens et la signification que peuvent avoir une bénédiction de mariage. 1970

Gemeinden mit ausgesprochenen Traukirchen sind dazu übergegangen, auswärtigen Brautpaaren die Kirche nur noch zur Verfügung zu stellen, wenn sie zur Trauung ihren eigenen Pfarrer mitbringen. 1970

Von Auswärtigen werden für die kirchliche Trauung in etwas mehr als der Hälfte der Gemeinden Gebühren zwischen 30 und 300 Franken erhoben, im Durchschnitt 155 Franken. 1990

Foto-, Film- und Bandaufnahmen sind in 84 Gemeinden gestattet, mit markanten Schwerpunkten im jurassischen und im solothurnischen Kirchengebiet. 1990

An 8 Orten, besonders im Oberland, gab es Anfragen für japanische Trauungen. 1990

Zwei Pfarrämter melden Anfragen von gleichgeschlechtlichen Paaren für eine trauungsähnliche Zeremonie. 1990