Vielfältige Weitergabe des Glaubens

Das Katechetische Amt

Die Weitergabe des Glaubens an die nachfolgende Generation gehört seit je her zum Christentum, ja zu allen Religionen. Ohne diese Weitergabe wäre keine Religionsgemeinschaft überlebensfähig. Über Jahrhunderte war im Christentum der Priester bzw. der Pfarrer dafür allein verantwortlich, genau so wie für die Verkündigung des Evangeliums und die Diakonie. Spätestens im 20. Jahrhundert setzte sich dann mehr und mehr die Erkenntnis durch, dass eine einzige Person nicht die ganze Breite der Verkündigung-Diakonie-Weitergabe des Glaubens abdecken kann oder muss. Zum Pfarramt hinzu entstanden neue Berufe, der Gemeindehelfer etwa oder die Katechetin. Auch in den Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn. Aber lange waren das dem Pfarrer oder der Pfarrerin mehr oder weniger untergeordnete Dienste - entsprechend waren Kirchgemeindeglieder oft enttäuscht, wenn sie "nur" von der Gemeindehelferin besucht wurden oder wenn ihr Kind "nur" vom Katecheten konfirmiert wurde, statt vom "Herrn Pfarrer".

Im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts kam der Prozess in Gang, Verkündigung, Diakonie und Weitergabe des Glaubens als gleichwertige Grundpfeiler kirchgemeindlicher Arbeit zu definieren. Damit eröffnete sich der Weg zu den drei Ämtern, wie sie nun in der revidierten Kirchenordnung niedergelegt sind: Pfarramt, Sozialdiakonisches Amt und Katechetisches Amt sind zwar nicht gleichartig, aber gleichwertig. Alle drei gehören unverzichtbar zum Auftrag der Kirche.

Das bedeutet allerdings nicht, dass immer mindestens drei Leute diese Ämter versehen. Vor allem in kleineren Kirchgemeinden deckt die Pfarrperson nach wie vor einen grossen Teil des Gesamtauftrages der Kirche ab.

Zum Auftrag des Katechetischen Amtes sagt die Kirchenordnung: "Die Katechetin erfüllt als fachlich ausgebildete und durch die Kirche beauftragte Mitarbeiterin Aufgaben der kirchlichen Unterweisung und der Kinder- und Jugendarbeit nach den Bestimmungen dieser Kirchenordnung." (Art. 136).

Die neue Verordnung zur Kirchlichen Unterweisung führt dazu in Art. 4 aus:

"Die christliche Gemeinde hat im Besonderen den Auftrag, den Glauben, den sie empfangen hat, den nachfolgenden Generationen weiterzugeben, in ihm Orientierung zu suchen für das tägliche Leben ihrer Glieder in den persönlichen und öffentlichen Bereichen und die Frohe Botschaft von Jesus Christus allen Menschen zu verkündigen. Die Verantwortung für die Weitergabe des Glaubens an die nachfolgenden Generationen obliegt in erster Linie dem katechetischen Dienst." Und auch hier wird die Gleichwertigkeit der Dienste ausdrücklich unterstrichen: "Der Dienst am Wort, der katechetische Dienst und der sozialdiakonische Dienst sind gleichwertige Dienste mit unterschiedlichen Aufgaben."

In den Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn gestaltet sich der katechetische Dienst je nach Region unterschiedlich, davon zeugen die folgenden Berichte und Reportagen aus dem Jura, aus dem Kanton Solothurn und aus dem deutschsprachigen bernischen Kirchengebiet.

Kurz zusammengefasst lässt sich sagen:

Katechetinnen und Katecheten im bernischen Kirchengebiet arbeiten ausschliesslich am Lernort Kirche. Sie unterrichten alle KUW-Stufen und konfirmieren ihre Klassen selbständig.

Katechetinnen und Katecheten im Kanton Solothurn unterrichten am Lernort Schule und am Lernort Kirche ("Zweisäulenmodell"), sie sind aber nicht für die Oberstufe ausgebildet und unterrichten keine Konfirmationsklassen.

Die "catéchètes professionel(le)s" im französischsprachigen Kirchengebiet arbeiten in der Regel mit einer Pfarrperson zusammen.

...Lassen Sie sich überraschen von der Vielfältigkeit des katechetischen Dienstes in den Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn.

Pia Moser