Wichtige Solidarität unter den Kirchgemeinden

Der Finanzausgleich geniesst unverändert Akzeptanz

Im Jahr 2010 wurden mehr Beiträge gekürzt als zehn Jahre zuvor – ein Zeichen für die gute Finanzverfassung vieler Kirchgemeinden. Bis 2003 wurde ein Rabatt von 20 Prozent gewährt, nachher gab es noch 15 Prozent. Im Ganzen hat sich das ausgeklügelte Ausgleichssystem sehr gut bewährt.  

Über die ganze Dekade hinweg blieb der Anteil, den die Kirchgemeinden von den Netto-Steuerträgen abzweigen mussten, unverändert bei 1.6 Prozent. Nun "lebt" der Finanzausgleich nicht nur von diesen Anteilen, sondern auch von Vermögenserträgen. Unter anderem deshalb konnte der Synodalrat auf den Beiträgen der Kirchgemeinden einen Rabatt gewähren. Ein solcher wurde bis 2003 in der Höhe von 20 Prozent gewährt, dann wurde er auf 15 Prozent gesenkt, was von den Kirchgemeinden gut verkraftet wurde, wie Willy Oppliger erklärte, der Leiter Zentrale Dienste der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn.

Im Falle Aarberg beispielsweise belief sich der tiefere Rabatt noch auf CHF 1'900, so dass diese Kirchgemeinde CHF 10'800 bezahlen musste. Um die Spannweite deutlich zu machen: Während die Kirchgemeinde Gadmen nach Abzug des Rabatts CHF 460 einzahlen musste, waren es bei der Gesamtkirchgemeinde Bern CHF 380'000.

Der direkte Ausgleich soll die unterschiedliche Finanzkraft der Kirchgemeinden ausgleichen, weil es unabhängig von der Finanzkraft einen unveränderten Grundauftrag zu erfüllen gilt. Der indirekte Beitrag hilft punktuell den finanzschwachen Kirchgemeinden, ihre Investitionen finanziell meistern zu können. "Wenn eine Kirchgemeinde Investitionen laufen hat", erklärt Willy Oppliger, "macht das gemessen an ihrem Finanzhaushalt rasch sehr viel aus." Bei kleinen noch mehr als bei grossen. Deshalb gibt es den indirekten Ausgleich. 

Der Ausgleich ist eine Solidaritätsleistung. Obwohl die Gesamtkirchgemeinde Bern unter Steuerrückgängen zu leiden hatte, beantragte niemand aus diesem Kreis eine Änderung des Ausgleichsprinzips. Mit anderen Worten: Der Ausgleich geniesst Akzeptanz. Für Willy Oppliger ein sehr schönes und wichtiges Zeichen.

Der Sockelbeitrag innerhalb der direkt vorgesehenen Zahlungen geht an alle ausgleichsberechtigten Gemeinden. Er betrug 2'010 CHF für jede ausgleichsberechtige Kirchgemeinde CHF 12'606. In Trub machte die Ausgleichszahlung zusammen mit dem individuellen Beitrag - wo es CHF 170'000 Steuereinnahmen gab - CHF 36'969, also ganze 25 Prozent aus.

In Schüpfen schliesslich, die als "mittlere" Landgemeinde gelten darf, gingen CHF 712'000 Kirchensteuern ein. Berechnet wurde hier als Beitrag im direkten Finanzausgleich ein Betrag von rund CHF 30'000. Das Reglement sieht weiter vor, dass in bestimmten Fällen Kürzungen vorgenommen werden können. Es wird nämlich auch auf das letzte Rechnungsergebnis und das vorhandene Eigenkapital geachtet, ferner auf die Nettoschuld und die künftigen Investitionen im Finanzplan der betreffenden Kirchgemeinde.

Das Kürzungsprinzip hat sich als sinnvoll erwiesen, und Jahr für Jahr gab es denn auch mehr Kürzungen. Das entspricht der Erkenntnis, dass es vielen Kirchgemeinden finanziell ganz gut geht, wenn man alles überblickt. Im Jahr 2000 waren 69 von 195 Kirchgemeinden ausgleichsberechtigt. Dieser Anteil nahm bis 2010 zu auf 72. Gab es bei den 69 Berechtigten 2000 noch 10 Kürzungen, so waren es bei den 72 Berechtigten 2010 deren 18. Die Höhe der gesamten Kürzungen stieg im gleichen Zeitraum von CHF 173'000 auf 808 000! Ausbezahlt wurden am Anfang und am Ende der Dekade gleich viel, nämlich total CHF 1.4 Millionen. Aus diesen Zahlen lässt sich leicht ablesen, dass es auch den Kirchgemeinden, die ausgleichsberechtigt sind, zunehmend besser geht. Zugleich kann abgeleitet werden, dass der direkte Finanzausgleich ein wirksames Instrument zur Entlastung der Kirchgemeinden ist. Besonders willkommen waren aber vor allem die Beiträge aus dem indirekten Finanzausgleich, also an Bauvorhaben der finanzschwachen Kirchgemeinden, die gerade bei den vielen historischen Gebäuden oft sehr aufwändig und teuer sind.

Ronald Roggen

 

Direkte und indirekte Beiträge

rro. Das Reglement über den Finanzausgleich unter den evangelisch-reformierten Kirchgemeinden des Kantons Bern legt fest: "Zur Beitragsleistung an finanzschwache Kirchgemeinden des Kantons Bern besteht ein Finanzausgleich."

Die Einnahmen beruhen auf einem Anteil am Kirchensteuerertrag aller Kirchgemeinden. Dieser Anteil blieb unverändert bei 1.6 Prozent vom Netto-Kirchensteuerertrag, wobei die Kirchensteuern aufgrund eines mittleren Ansatzes aller Kirchgemeinden umgerechnet werden. Bei guter Finanzlage des Finanzausgleichs kann der Synodalrat einen Rabatt gewähren, was in der abgelaufenen Dekade der Fall war.

20 bis 40 Prozent der Mittel werden als direkte Beiträge gesprochen, bestehend aus einem Sockel- und einem weiteren Beitrag. Bezugsberechtigt sind Kirchgemeinden, deren Steueransatz mindestens 10 Prozent höher liegt als der Durchschnitt. Die indirekten Beiträge sind vorgesehen für die Subventionierung von Erwerb oder Neuerstellung gemeindeeigener Bauten bzw. deren Erneuerung. Diese Subventionen können bis 50 Prozent ausmachen.