Statement Christoph Jungen

Zu Bedeutung und Relevanz der "Religionsartikel" in der Kirchenordnung

...aus Sicht eines beteiligten Gemeindepfarrers

Wie bei Entstehungsprozessen von Grundlagentexten oft der Fall, profitieren fast immer am meisten diejenigen davon, die selbst aktiv am Prozess beteiligt sind – gleichgültig wie das Endresultat schliesslich ausfällt. Das war auch bei mir der Fall: Eine inspirierende Weiterbildung in Sache interreligiöser Dialog aus Kirchensicht!

Und doch schlussendlich auch viel mehr als das: "Die Kirchgemeinde ist offen für ...Dialog und Zusammenarbeit" heisst es nun grundlegend (Art 82a). Das stösst eine Tür auf, die wir auch konkret genutzt haben. Seit vier Jahren gibt es nun jeden Sommer ein multikulturelles, gastfreundliches Sommerfest in der Gemeinde mit Spiel, Tanz, Musik und einem "Buffet der Kulturen", abgeschlossen von einem kurzen rituellen Abendsegen, der alle im Dorf vertretenen Religionen und Kulturen würdigt und einbezieht.

Dafür stärkt mir die KiO nun den Rücken und ermutigt, damit weiter zu fahren und Begegnungen immer wieder zu suchen und zu pflegen, auf dass bald einmal selbstverständlich werden kann, was die KiO Art 154a, Abs 4 weiter fordert: "(die Kirche) tritt dafür ein, dass Menschen verschiedener Religionen als Einzelne und als Gemeinschaften privat und öffentlich ihre Überzeugungen im Rahmen der bei uns geltenden Rechtsordnung leben und praktizieren können."

Dazu gehört zuerst das "Sichtbarwerden" der unterschiedlichen Traditionen, gerade auch in ihrem gleichzeitig befremdenden und faszinierenden "Anderssein". Dass das "Andere" nun ein öffentliches Gesicht erhalten darf und soll und die Kirche dafür Mitverantwortung trägt, scheint mir das grösste Verdienst dieser wenigen neuen Sätze der KiO zu sein. Schon ein gluschtiges "Buffet der Nationen" an einem Kirchenfest kann etwas dazu beitragen.

Christoph Jungen

Christoph Jungen.